LAG Berlin, Urteil vom 27.10.2005 – 10 Sa 783/05
Für eine krankheitsbedingte Kündigung bedarf es nicht der Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements i.S. des § 84 II SGB IX. Der zu 50% behinderte Arbeitnehmer war seit 1990 bei dem Arbeitgeber beschäftigt. Von 1995 bis 2000 war der Arbeitnehmer dauernd Arbeitsunfähig und an der Ausübung seiner Tätigkeit gehindert. Anschließend wurde er für zehn Monate als Pförtner […]