{"id":1483,"date":"2020-12-02T10:12:35","date_gmt":"2020-12-02T09:12:35","guid":{"rendered":"https:\/\/www.kanzlei-asch.de\/?p=1483"},"modified":"2020-12-02T11:26:59","modified_gmt":"2020-12-02T10:26:59","slug":"alle-jahre-wieder","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.kanzlei-asch.de\/alle-jahre-wieder\/","title":{"rendered":"Alle Jahre wieder\u2026"},"content":{"rendered":"\n

Wer hat Anspruch auf Weihnachtsgeld?
Die zehn wichtigsten Fragen zum Weihnachtsgeld!<\/h2>\n\n\n\n
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1. Wann habe ich als Arbeitnehmer Anspruch auf Weihnachtsgeld?<\/h3>\n\n\n\n

F\u00fcr den Anspruch auf Weihnachtsgeld bedarf es einer rechtlichen Grundlage. Diese rechtliche Grundlage kann sich aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben. Dar\u00fcber hinaus kann sich der Anspruch auf das Weihnachtsgeld aus einer betrieblichen \u00dcbung oder dem Gleichbehandlungsgrundsatz ergeben. Einen gesetzlichen Anspruch auf die Zahlung von Weihnachtsgeld gibt es nicht.<\/p>\n\n\n\n

Der Arbeitnehmer sollte sich also zun\u00e4chst seinen Arbeitsvertrag ansehen und pr\u00fcfen, ob dort ein Weihnachtsgeld vereinbart wurde. Wird das Arbeitsverh\u00e4ltnis zus\u00e4tzlich durch einen Tarifvertrag geregelt, muss gepr\u00fcft werden, ob der Tarifvertrag eine Weihnachtsgeldzahlung vorsieht und welche Voraussetzungen erf\u00fcllt sein m\u00fcssen. Bei der Pr\u00fcfung kann der Betriebsrat behilflich sein. Der Betriebsrat wei\u00df auch, ob es eine Betriebsvereinbarung zum Weihnachtsgeld gibt.<\/p>\n\n\n\n

2. Wann liegt eine betriebliche \u00dcbung zum Weihnachtsgeld vor?<\/h3>\n\n\n\n

Wenn der Arbeitgeber dreimal in Folge Weihnachtsgeld auszahlt, ohne einen Freiwilligkeitsvorbehalt zu erkl\u00e4ren, spricht man von einer betrieblichen \u00dcbung. Dann hat der Arbeitnehmer auch im vierten Jahr Anspruch auf die Zahlung eines Weihnachtsgeldes, auch wenn der Arbeitgeber dies freiwillig nicht mehr zahlen will. Dies kann der Arbeitgeber nur durch die Erkl\u00e4rung eines sog. Freiwilligkeitsvorbehalts verhindern. Der Arbeitgeber muss also mit jeder Weihnachtsgeldzahlung klar und verst\u00e4ndlich zum Ausdruck bringen, dass die Leistung einmalig gezahlt wird und k\u00fcnftige Anspr\u00fcche ausgeschlossen sind. Es reicht in der Regel nicht aus, den Freiwilligkeitsvorbehalt in den Arbeitsvertrag aufzunehmen. Ein solcher Freiwilligkeitsvorbehalt im Arbeitsvertrag verst\u00f6\u00dft in der Regel gegen das Transparenzgebot des \u00a7 307 Abs. 1 Satz 2 BGB.<\/p>\n\n\n\n

3. Kann ich als Arbeitnehmer Weihnachtsgeld verlangen, wenn andere Mitarbeiter Weihnachtsgeld bekommen haben?<\/h3>\n\n\n\n

Grunds\u00e4tzlich kann ein Anspruch auf Weihnachtsgeld aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz hergeleitet werden, wenn andere Mitarbeiter Weihnachtsgeld erhalten haben. Es kann aber sachlich begr\u00fcndete Kriterien geben, die eine unterschiedliche Behandlung bei der Zahlung von Weihnachtsgeld begr\u00fcnden k\u00f6nnen. In einem solchen Fall muss der Arbeitgeber die Gr\u00fcnde f\u00fcr die Ungleichbehandlung offenlegen. Erst dann kann im Einzelfall gepr\u00fcft werden, ob eine Ungleichbehandlung vorliegt und Anspruch auf Zahlung von Weihnachtsgeld besteht.<\/p>\n\n\n\n

4. Kann der Arbeitgeber die Zahlung des Weihnachtsgeldes verweigern, wenn das Arbeitsverh\u00e4ltnis gek\u00fcndigt wurde?<\/h3>\n\n\n\n

Oft wird die Zahlung des Weihnachtsgeldes in den Arbeitsvertr\u00e4gen, Tarifvertr\u00e4gen oder Betriebsvereinbarungen daran gekn\u00fcpft, dass das Arbeitsverh\u00e4ltnis zu einem bestimmten Stichtag noch besteht oder noch nicht gek\u00fcndigt wurde. Grunds\u00e4tzlich ist eine solche Stichtagsregelung zul\u00e4ssig. Zu pr\u00fcfen ist aber, welche Zielsetzung die Zahlung des Weihnachtsgeldes verfolgt. Soll mit der Zahlung des Weihnachtsgeldes auch die bereits geleistete Arbeit honoriert und verg\u00fctet werden, kann eine solche Stichtagsregelung unwirksam sein. Es kommt also entscheidend darauf an, welchen Zweck die Weihnachtsgeldzahlung nach den Willen der Vertragsparteien erf\u00fcllen soll.<\/p>\n\n\n\n

5. Muss ich als Arbeitnehmer das Weihnachtsgeld zur\u00fcckzahlen, wenn ich gek\u00fcndigt habe?<\/h3>\n\n\n\n

Es kommt darauf an. Voraussetzung daf\u00fcr ist, dass eine entsprechende R\u00fcckzahlungsvereinbarung im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung vereinbart wurde. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat folgende Grunds\u00e4tze entwickelt, nach denen eine R\u00fcckzahlungspflicht f\u00fcr das Weihnachtsgeld vereinbart werden kann.<\/p>\n\n\n\n