Sprung zum Inhalt

Alle Jahre wieder…

Wer hat Anspruch auf Weihnachtsgeld?
Die zehn wichtigsten Fragen zum Weihnachtsgeld!

1. Wann habe ich als Arbeitnehmer Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Für den Anspruch auf Weihnachtsgeld bedarf es einer rechtlichen Grundlage. Diese rechtliche Grundlage kann sich aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben. Darüber hinaus kann sich der Anspruch auf das Weihnachtsgeld aus einer betrieblichen Übung oder dem Gleichbehandlungsgrundsatz ergeben. Einen gesetzlichen Anspruch auf die Zahlung von Weihnachtsgeld gibt es nicht.

Der Arbeitnehmer sollte sich also zunächst seinen Arbeitsvertrag ansehen und prüfen, ob dort ein Weihnachtsgeld vereinbart wurde. Wird das Arbeitsverhältnis zusätzlich durch einen Tarifvertrag geregelt, muss geprüft werden, ob der Tarifvertrag eine Weihnachtsgeldzahlung vorsieht und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Bei der Prüfung kann der Betriebsrat behilflich sein. Der Betriebsrat weiß auch, ob es eine Betriebsvereinbarung zum Weihnachtsgeld gibt.

2. Wann liegt eine betriebliche Übung zum Weihnachtsgeld vor?

Wenn der Arbeitgeber dreimal in Folge Weihnachtsgeld auszahlt, ohne einen Freiwilligkeitsvorbehalt zu erklären, spricht man von einer betrieblichen Übung. Dann hat der Arbeitnehmer auch im vierten Jahr Anspruch auf die Zahlung eines Weihnachtsgeldes, auch wenn der Arbeitgeber dies freiwillig nicht mehr zahlen will. Dies kann der Arbeitgeber nur durch die Erklärung eines sog. Freiwilligkeitsvorbehalts verhindern. Der Arbeitgeber muss also mit jeder Weihnachtsgeldzahlung klar und verständlich zum Ausdruck bringen, dass die Leistung einmalig gezahlt wird und künftige Ansprüche ausgeschlossen sind. Es reicht in der Regel nicht aus, den Freiwilligkeitsvorbehalt in den Arbeitsvertrag aufzunehmen. Ein solcher Freiwilligkeitsvorbehalt im Arbeitsvertrag verstößt in der Regel gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB.

3. Kann ich als Arbeitnehmer Weihnachtsgeld verlangen, wenn andere Mitarbeiter Weihnachtsgeld bekommen haben?

Grundsätzlich kann ein Anspruch auf Weihnachtsgeld aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz hergeleitet werden, wenn andere Mitarbeiter Weihnachtsgeld erhalten haben. Es kann aber sachlich begründete Kriterien geben, die eine unterschiedliche Behandlung bei der Zahlung von Weihnachtsgeld begründen können. In einem solchen Fall muss der Arbeitgeber die Gründe für die Ungleichbehandlung offenlegen. Erst dann kann im Einzelfall geprüft werden, ob eine Ungleichbehandlung vorliegt und Anspruch auf Zahlung von Weihnachtsgeld besteht.

4. Kann der Arbeitgeber die Zahlung des Weihnachtsgeldes verweigern, wenn das Arbeitsverhältnis gekündigt wurde?

Oft wird die Zahlung des Weihnachtsgeldes in den Arbeitsverträgen, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen daran geknüpft, dass das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Stichtag noch besteht oder noch nicht gekündigt wurde. Grundsätzlich ist eine solche Stichtagsregelung zulässig. Zu prüfen ist aber, welche Zielsetzung die Zahlung des Weihnachtsgeldes verfolgt. Soll mit der Zahlung des Weihnachtsgeldes auch die bereits geleistete Arbeit honoriert und vergütet werden, kann eine solche Stichtagsregelung unwirksam sein. Es kommt also entscheidend darauf an, welchen Zweck die Weihnachtsgeldzahlung nach den Willen der Vertragsparteien erfüllen soll.

5. Muss ich als Arbeitnehmer das Weihnachtsgeld zurückzahlen, wenn ich gekündigt habe?

Es kommt darauf an. Voraussetzung dafür ist, dass eine entsprechende Rückzahlungsvereinbarung im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung vereinbart wurde. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat folgende Grundsätze entwickelt, nach denen eine Rückzahlungspflicht für das Weihnachtsgeld vereinbart werden kann.

  • Bis zu einer Summe von 100,00 € kann eine Rückzahlungsverpflichtung nicht rechtswirksam vereinbart werden.
  • Bei Weihnachtsgeldzahlungen, die über 100,00 € aber unter einem Monatsgehalt liegen, kann dem Arbeitnehmer zugemutet werden, eine Rückzahlungsklausel bis zum 31.03. des Folgejahres zu akzeptieren. Entscheidend ist, ob der Arbeitnehmer an diesem Stichtag noch im Unternehmen ist (eine davor ausgesprochene Kündigung ist unbeachtlich, wenn das Arbeitsverhältnis nach dem Stichtag endet).
  • Wird ein volles Gehalt oder mehr als Weihnachtsgeld gezahlt, so ist es dem Arbeitnehmer zumutbar, auf eine Kündigung bis zum 31.03. des Folgejahres zu verzichten und erst zum nächstmöglichen Termin zu kündigen (maßgeblich ist das Datum der Kündigung).

6. Habe ich als Arbeitnehmerin Anspruch auf Weihnachtsgeld im Mutterschutz?

Ja. Während der Schwangerschaft und kurz nach der Geburt muss der Arbeitgeber Weihnachtsgeld zahlen. Eine Mutter darf in der Regel sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. Eine Kürzung des Weihnachtsgeldes ist daher nach dem Mutterschutzgesetz ausgeschlossen.

7. Habe ich als Arbeitnehmerin Anspruch auf Weihnachtsgeld während der Elternzeit?

Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis der Arbeitsvertragsparteien. Dies bedeutet, dass die beiderseitigen Hauptleistungspflichten aus dem Arbeitsvertrag suspendiert sind. Weder ist die Arbeitnehmerin verpflichtet, ihre vertraglich zugesagte Arbeitsleistung anzubieten und zu erbringen, noch bleibt der Arbeitgeber verpflichtet, die für die Arbeitsleistung zugesagte Vergütung fortzuzahlen. Es kommt also darauf an, welcher Zweck mit der Weihnachtsgeldzahlung verfolgt werden soll. Nur wenn die Zahlung des Weihnachtsgeldes gänzlich außerhalb des Bereichs der Leistungsvergütung liegt, der Zweck also ausschließlich darin besteht, die Betriebstreue der Arbeitnehmerin anzuerkennen und sie zur weiteren Betriebstreue zu motivieren, oder darin, der Arbeitnehmerin und ihrer Familie eine Weihnachtsfreude zu verschaffen, wird der Zweck der Sonderzahlung von der Suspendierung der Hauptleistungspflicht während des Ruhen des Arbeitsverhältnisses nicht berührt. Nur dann handelt es sich nicht um eine leistungsbezogene Sonderzahlung, die auch während der Elternzeit beansprucht werden kann, da diese an die Betriebszugehörigkeit geknüpft ist.

Soll dagegen mit dem Weihnachtsgeld die Leistung auch nur teilweise honoriert werden, entfällt der Anspruch auf Weihnachtsgeldzahlung während der Elternzeit.

8. Habe ich auch als Minijobber oder Teilzeitbeschäftigter Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Wenn der Arbeitgeber in seinem Betrieb ein Weihnachtsgeld zahlt, haben auch geringfügig Beschäftigte und Teilzeitkräfte Anspruch auf ein entsprechendes Weihnachtsgeld. Macht der Arbeitgeber hier Unterschiede, muß er die Gründe dafür darlegen. Ansonsten gilt hier der Gleichbehandlungsgrundsatz (siehe Ziffer 3).

9. In welcher Höhe wird Weihnachtsgeld gezahlt?

Die Höhe des Weihnachtsgelds ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung. Meist zahlt der Arbeitgeber einen festgelegten Pauschalbetrag oder einen prozentualen Anteil vom Monatslohn. Es kann aber auch sein, dass der Arbeitsvertrag nicht genau festlegt, wieviel Weihnachtsgeld der Arbeitnehmer bekommt und der Arbeitgeber jedes Jahr neu entscheidet, was er zahlen will. Das ist grundsätzlich auch zulässig. Denn damit ist hinreichend deutlich, dass ein Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht.

Wenn der Arbeitgeber dann die Höhe des Weihnachtsgeldes einmal nicht festlegt, kann das Arbeitsgericht angerufen werden. Das wird dann anstelle des Arbeitgebers die Höhe des Weihnachtsgeldes festsetzen (BAG, Urteil vom 16. Januar 2013, Az. 10 AZR 26/12).

10. Ist das Weihnachtsgeld pfändungsfrei?

Das Weihnachtsgeld ist bis zur Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens jedoch bis zum Betrag von 500 Euro, nicht pfändbar (§ 850 a Nr. 4 ZPO).

Sie haben weitere Fragen? Ein aktuelles, juristisches Problem?

Schreiben Sie uns eine Email oder rufen Sie uns an: Telefon: 0201/68 51 840, wir beraten Sie gerne.

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Anwaltskanzlei Asch & Ammann. Mehr Infos anzeigen.
Anwaltskanzlei Asch & Ammann hat 4,80 von 5 Sternen 87 Bewertungen auf ProvenExpert.com