BAG, Urteil vom 20.01.2016 – 6 AZR 782/14
Für die Wirksamkeit einer hilfsweise ausgesprochenen Kündigung ist die Angabe eines bestimmten Beendigungstermins nicht erforderlich. Das Arbeitsverhältnis war vom Arbeitgeber fristlos und hilfsweise „ordentlich zum nächstmöglichen Termin“ gekündigt worden. Der Arbeitnehmer hielt die ordentliche Kündigung mangels Angabe eines konkreten Beendigungstermins für unwirksam, nachdem bereits die fristlose Kündigung für unwirksam erachtet worden war. Das BAG hat […]